Juristenkommission über Grundrechte : Diese können bei Notstand aufgehoben werden - Europarat kann Rechtswidrigkeit erklären - Recht auf Leben und Verbot der Folter bleiben unangetastet

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1984)
Ort / Verlag / Datum:15.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
343.235 Misshandlungen
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
341.176 Europarat
Region:Österreich
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