Anspruch auf Trennungsgeld infolge schlüssiger Handlungen : AG Wien 2 Cr 427/82 v.17.10.1983

Die Tage des Krankenstandes, der Pflegefreistellung und des Urlaubes sind bei Berechnung des Trennungsgeldes nicht zu berücksichtigen. Dagegen sind dem Arbeitnehmer die ihm für die Zeit der Gewährung des Trennungsgeldes ausbezahlten Wegegelder nicht abzuziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:28.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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