Soziale Härte : EA Klagenfurt Re 31/83 v.20.1.1984
Eine unwesentliche Minderung des Lohnes stellt keine soziale Härte dar. Eine soziale Härte kann auch aus dem Umstand nicht abgeleitet werden, dass der Arbeitnehmer auf dem ihm angebotenen Ersatzarbeitsplatz auch samstags arbeiten müsste, dafür aber montags arbeitsfrei wäre.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine unwesentliche Minderung des Lohnes stellt keine soziale Härte dar. Eine soziale Härte kann auch aus dem Umstand nicht abgeleitet werden, dass der Arbeitnehmer auf dem ihm angebotenen Ersatzarbeitsplatz auch samstags arbeiten müsste, dafür aber montags arbeitsfrei wäre. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |