Soziale Härte : EA Klagenfurt Re 31/83 v.20.1.1984

Eine unwesentliche Minderung des Lohnes stellt keine soziale Härte dar. Eine soziale Härte kann auch aus dem Umstand nicht abgeleitet werden, dass der Arbeitnehmer auf dem ihm angebotenen Ersatzarbeitsplatz auch samstags arbeiten müsste, dafür aber montags arbeitsfrei wäre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:10.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-393870 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage