Soziale Härte : EA Klagenfurt Re 31/83 v.20.1.1984
Eine unwesentliche Minderung des Lohnes stellt keine soziale Härte dar. Eine soziale Härte kann auch aus dem Umstand nicht abgeleitet werden, dass der Arbeitnehmer auf dem ihm angebotenen Ersatzarbeitsplatz auch samstags arbeiten müsste, dafür aber montags arbeitsfrei wäre.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung | Dokument Nr. A-393870 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |