Teilzeit / Zeitausgleich : ArbG Wien

Die Vereinbarung über eine längere Arbeitszeit an den verkaufsoffenen Samstagen ist keine Vereinbarung über die Normalarbeitszeit. Diese endet vielmehr an Samstagen um 12.30 Uhr, so dass bei samstäglicher Nachmittagsarbeit in der Vorweihnachtszeit die Arbeitnehmer jedenfalls Überstunden leisten....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1984)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:21.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.811 Teilzeitarbeit
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
331.814 Überstunden
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Vereinbarung über eine längere Arbeitszeit an den verkaufsoffenen Samstagen ist keine Vereinbarung über die Normalarbeitszeit. Diese endet vielmehr an Samstagen um 12.30 Uhr, so dass bei samstäglicher Nachmittagsarbeit in der Vorweihnachtszeit die Arbeitnehmer jedenfalls Überstunden leisten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog