Teilzeit / Zeitausgleich : ArbG Wien
Die Vereinbarung über eine längere Arbeitszeit an den verkaufsoffenen Samstagen ist keine Vereinbarung über die Normalarbeitszeit. Diese endet vielmehr an Samstagen um 12.30 Uhr, so dass bei samstäglicher Nachmittagsarbeit in der Vorweihnachtszeit die Arbeitnehmer jedenfalls Überstunden leisten....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1984)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 21.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.811 Teilzeitarbeit 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 331.814 Überstunden |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-393650 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |