Teilzeit / Zeitausgleich : ArbG Wien

Die Vereinbarung über eine längere Arbeitszeit an den verkaufsoffenen Samstagen ist keine Vereinbarung über die Normalarbeitszeit. Diese endet vielmehr an Samstagen um 12.30 Uhr, so dass bei samstäglicher Nachmittagsarbeit in der Vorweihnachtszeit die Arbeitnehmer jedenfalls Überstunden leisten....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1984)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:21.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.811 Teilzeitarbeit
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
331.814 Überstunden
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-393650 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage