Intabulationsprinzip und 44 KO

Der Eintragungsgrundsatz und das Judikat 186 (alt), dem auch Bydlinski folgt, sowie die Tatsache das Bydlinski seine Auffassung zur Widerspruchsklage des Vorbehaltskäufers ausdrücklich auf bewegliche Sachen beschränkt, sprechen für das Nichtbestehen eines Aussonderungsrechts.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1984; Nr 7; S 126-127)
VerfasserIn: Sprung, Rainer
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
347.952 Exekution, gerichtliche
351.778.533 Eigentumswohnung
333.34 Grundbuch
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Eintragungsgrundsatz und das Judikat 186 (alt), dem auch Bydlinski folgt, sowie die Tatsache das Bydlinski seine Auffassung zur Widerspruchsklage des Vorbehaltskäufers ausdrücklich auf bewegliche Sachen beschränkt, sprechen für das Nichtbestehen eines Aussonderungsrechts.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog