Intabulationsprinzip und 44 KO
Der Eintragungsgrundsatz und das Judikat 186 (alt), dem auch Bydlinski folgt, sowie die Tatsache das Bydlinski seine Auffassung zur Widerspruchsklage des Vorbehaltskäufers ausdrücklich auf bewegliche Sachen beschränkt, sprechen für das Nichtbestehen eines Aussonderungsrechts.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Notariats-Zeitung (1984; Nr 7; S 126-127)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
347.952 Exekution, gerichtliche 351.778.533 Eigentumswohnung 333.34 Grundbuch |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht | Dokument Nr. A-393645 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |