Krankenstandsbestätigung erst nach Aufforderung : AG Wien 9 Cr 2098/83 v.29.11.1983 / Säumnis der Vorlage kein Entlassungsgrund
Selbst wenn ein Arbeitnehmer der Aufforderung eine Bestätigung vorzulegen nicht nachkommt, stellt das keinen Entlassungsgrund dar, sondern höchstens ein Recht des Arbeitgebers auf Entzug des Entgeltes für die Dauer der Säumnis.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-393100 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |