Krankenstandsbestätigung erst nach Aufforderung : AG Wien 9 Cr 2098/83 v.29.11.1983 / Säumnis der Vorlage kein Entlassungsgrund

Selbst wenn ein Arbeitnehmer der Aufforderung eine Bestätigung vorzulegen nicht nachkommt, stellt das keinen Entlassungsgrund dar, sondern höchstens ein Recht des Arbeitgebers auf Entzug des Entgeltes für die Dauer der Säumnis.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:11.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-393100 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage