Dienstversäumnis im Sinne des 27 Z.4 AngG ( 82 lit. f GewO 1859 ) : OGH 4 Ob 81/83 v.24.1.1984

Es müsste daher in einem solchen Fall die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Überstunden ebenso geprüft werden, wie die Frage, ob solche überhaupt angeordnet worden waren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:11.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es müsste daher in einem solchen Fall die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Überstunden ebenso geprüft werden, wie die Frage, ob solche überhaupt angeordnet worden waren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog