Dienstversäumnis im Sinne des 27 Z.4 AngG ( 82 lit. f GewO 1859 ) : OGH 4 Ob 81/83 v.24.1.1984
Es müsste daher in einem solchen Fall die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Überstunden ebenso geprüft werden, wie die Frage, ob solche überhaupt angeordnet worden waren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-392870 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |