Missbrauch der Arbeitszeit : EA Wien VI Re 83/84 v.9.7.1984

Eine eigenmächtige Verschiebung einer Pause kann einen Kündigungsgrund darstellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:31.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-392374 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage