Nochmals: Zur Abtretung und Pfändung insbesonder künftiger Beitragserstattungsansprüche
Solange sich in der Rechtsprechung noch keine einheitliche Meinung herausgebildet hat, dass künftige Erstattungsansprüche nicht wirksam gepfändet werden können, empfiehlt es sich, dass der Versicherungsträger, bei dem gepfändet wurde, diese Pfändung vormerkt und anschliessend im Wege der Erinnerung...
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Veröffentlicht in: | Die Sozialversicherung (1984; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
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Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge | Dokument Nr. A-392027 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |