Nochmals: Zur Abtretung und Pfändung insbesonder künftiger Beitragserstattungsansprüche

Solange sich in der Rechtsprechung noch keine einheitliche Meinung herausgebildet hat, dass künftige Erstattungsansprüche nicht wirksam gepfändet werden können, empfiehlt es sich, dass der Versicherungsträger, bei dem gepfändet wurde, diese Pfändung vormerkt und anschliessend im Wege der Erinnerung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung (1984; Nr 7)
VerfasserIn: Schmidinger, Volker
Ort / Verlag / Datum:07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge Dokument Nr. A-392027 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage