Verunstaltung durch Verkehrsunfall : Oberster Gerichtshof 2 Ob 142, 143/81, v.11.1.1983

Das Höchstgericht erkannte, durch die neue Rechtslage ändere sich nichts daran, 'dass durch den Abschluss einer Ehe grundsätzlich eine Verbesserung der Lebenslage erzielt werden kann. Im Entfall einer solchen möglichen Verbesserung liegt demgemäss eine Behinderung des besseren Fortkommens im Si...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1984)
Ort / Verlag / Datum:04.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
3-055.2 Frauen
656.08 Verkehrsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-391989 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage