Umschüler als Lehrlinge im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes : Bundesarbeitsgericht v.7.9.1983

Umschüler gehören jedenfalls dann zu den 'Lehrlingen' i. S. des KSchG, wenn sie im Rahmen eines mehrjährigen Vertragsverhältnisses zu einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:30.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung
331.6 Umschulung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-391988 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage