Haftungsausschluss und Schmerzensgeld : LG Wien 44 Cg 199/83 v.21.11.1983

Der Haftungsausschluss des Arbeitgebers nach 333 ASVG erstreckt sich auf alle für Personenschäden nach 1325 ff ABGB und anderen einschlägigen Bestimmungen eingeräumten Ersatzansprüche unter Einschluss des Schmerzensgeldes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:21.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
351.83(094.5) ASVG
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-391986 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage