Gehaltsfortzahlung bei nicht genehmigter Nebentätigkeit : BAG v.19.10.1983

Mit der Geltendmachung von Ansprüchen, die auf einem Unfall bei einer nicht genehmigten Nebentätigkeit beruhen, verstösst der Angestellte nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber die Nebentätigkeit hätte genehmigen müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 31; S 1706-1709)
Ort / Verlag / Datum:01.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
331.142 Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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