Gehaltsfortzahlung bei nicht genehmigter Nebentätigkeit : BAG v.19.10.1983
Mit der Geltendmachung von Ansprüchen, die auf einem Unfall bei einer nicht genehmigten Nebentätigkeit beruhen, verstösst der Angestellte nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber die Nebentätigkeit hätte genehmigen müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 31; S 1706-1709)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand 331.142 Nebenerwerb 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung | Dokument Nr. A-391783 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |