Irrtümlich ausbezahlter Lohn : AG Wien 4 Cr 808/83 v.24.8.1983
Der Beweis der Unredlichkeit obliegt gemäss 328 ABGB dem Rückfordernden (Judikat 33 neu). Die Gutgläubigkeit beim Verbrauch ist nur dann auszuschliessen, wenn anlässlich der Auszahlung mitgeteilt wird, dass es sich nur um eine vorläufige Zahlung handle, und die Anspruchsberechtigung noch geklärt wer...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Löhne | Dokument Nr. A-391781 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |