Schutz der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit durch die Pressefreiheit : BVerfG v.25.1.1984
Das Grundrecht der Pressefreiheit (Art.5 I 2 GG) gewährleistet auch die Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungs-und Zeitschriftenredaktionen / Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen wird vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art.5 I GG) umfasst / In Fällen, in denen de...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 32; S 1741-1746)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 070.13 Pressefreiheit
070.4 Journalisten 342.7 Grundrechte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Grundrecht der Pressefreiheit (Art.5 I 2 GG) gewährleistet auch die Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungs-und Zeitschriftenredaktionen / Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen wird vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art.5 I GG) umfasst / In Fällen, in denen der Publizierende sich die Informationen widerrechtlich durch Täuschung in der Absicht verschafft hat, sie gegen den Getäuschten zu verwerten, hat die Veröffentlichung grundsätzlich zu unterbleiben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |