Schutz der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit durch die Pressefreiheit : BVerfG v.25.1.1984

Das Grundrecht der Pressefreiheit (Art.5 I 2 GG) gewährleistet auch die Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungs-und Zeitschriftenredaktionen / Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen wird vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art.5 I GG) umfasst / In Fällen, in denen de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 32; S 1741-1746)
Ort / Verlag / Datum:08.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.13 Pressefreiheit
070.4 Journalisten
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Grundrecht der Pressefreiheit (Art.5 I 2 GG) gewährleistet auch die Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungs-und Zeitschriftenredaktionen / Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen wird vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art.5 I GG) umfasst / In Fällen, in denen der Publizierende sich die Informationen widerrechtlich durch Täuschung in der Absicht verschafft hat, sie gegen den Getäuschten zu verwerten, hat die Veröffentlichung grundsätzlich zu unterbleiben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog