Schutz der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit durch die Pressefreiheit : BVerfG v.25.1.1984

Das Grundrecht der Pressefreiheit (Art.5 I 2 GG) gewährleistet auch die Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungs-und Zeitschriftenredaktionen / Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen wird vom Schutz der Meinungsfreiheit (Art.5 I GG) umfasst / In Fällen, in denen de...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 32; S 1741-1746)
Ort / Verlag / Datum:08.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.13 Pressefreiheit
070.4 Journalisten
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 070.13 Pressefreiheit Dokument Nr. A-391735 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage