Zulässigkeit von Disziplinarkommissionen bei Entlassungstatbeständen : LG Wien 44 Cg 96/83 v.16.6.1983
Die Entlassung kann (ebenso wie die Kündigung) nicht unter den in 102 ArbVG erwähnten Begriff 'Disziplinarmassnahmen' subsumiert werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel 331.13 Entlassung: Arbeit 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung | Dokument Nr. A-391671 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |