Betreiben eines der Verwendung beim Gewerbe abträglichen Nebengeschäftes : OGH v.10.5.1983, 4 Ob 48/83

Die taxative Aufzählung der Entlassungsgründe schliesst eine ausdehnende Anwendung auf einen nach Beschaffenheit und Bedeutung gleichwertigen Tatbestand nicht aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984)
Ort / Verlag / Datum:15.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
351.824.1 Gewerbeordnung
331.142 Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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