Betreiben eines der Verwendung beim Gewerbe abträglichen Nebengeschäftes : OGH v.10.5.1983, 4 Ob 48/83
Die taxative Aufzählung der Entlassungsgründe schliesst eine ausdehnende Anwendung auf einen nach Beschaffenheit und Bedeutung gleichwertigen Tatbestand nicht aus.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
351.824.1 Gewerbeordnung 331.142 Nebenerwerb 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-391377 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |