Grob fahrlässig herbeigeführte Arbeitsverhinderung und weiterer ('normaler') Krankenstand

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist ab jenem Zeitpunkt zu bejahen, ab dem die grob fahrlässig herbeigeführte Erkrankung für sich allein keine Arbeitsunfähigkeit mehr bewirkt, sondern die weitere Arbeitsunfähigkeit nur auf das Hinzutreten der späteren, nicht grob fahrlässig herbeigeführten Krankh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:24.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist ab jenem Zeitpunkt zu bejahen, ab dem die grob fahrlässig herbeigeführte Erkrankung für sich allein keine Arbeitsunfähigkeit mehr bewirkt, sondern die weitere Arbeitsunfähigkeit nur auf das Hinzutreten der späteren, nicht grob fahrlässig herbeigeführten Krankheit zurückzuführen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog