Grob fahrlässig herbeigeführte Arbeitsverhinderung und weiterer ('normaler') Krankenstand

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist ab jenem Zeitpunkt zu bejahen, ab dem die grob fahrlässig herbeigeführte Erkrankung für sich allein keine Arbeitsunfähigkeit mehr bewirkt, sondern die weitere Arbeitsunfähigkeit nur auf das Hinzutreten der späteren, nicht grob fahrlässig herbeigeführten Krankh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:24.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-391199 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage