Entgeltanspruch gemäss 1155 ABGB : OGH v.18.5.1982, 4 Ob 61/81

Der im Einigungsverfahren obsiegende Dienstnehmer trägt das Risiko, dass der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Einigungsamtes auf Zustimmung zur Auflösung des Dienstverhältnisses aufhebt und das Einigungsamt in der Folge gegenteilig entscheidet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984)
Ort / Verlag / Datum:15.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Die Industrie (1984)