Das Steuergeheimnis bei der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses : BVerfG v.17.7.1984
Wird ein Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Kontrolle der Bundesregierung eingesetzt, erstreckt sich das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses nach Art.44 Abs.1 GG auch auf das Recht auf Vorlage der Akten / Zu den von 96 StPO erfassten öffentlichen Belangen kann auch das Steuerge...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2.027 Steuergeheimnis
342.536 Nationalrat: Ausschüsse 342.721 Datenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird ein Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Kontrolle der Bundesregierung eingesetzt, erstreckt sich das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses nach Art.44 Abs.1 GG auch auf das Recht auf Vorlage der Akten / Zu den von 96 StPO erfassten öffentlichen Belangen kann auch das Steuergeheimnis im Sinne des 30 AO gehören / Das Recht auf Wahrung des in 30 AO gesetzlich umschriebenen Steuergeheimnisses ist als solches kein Grundrecht. Die Geheimhaltung bestimmter steuerlicher Angaben und Verhältnisse kann indessen durch grundrechtliche Verbürgungen geboten sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |