Das Steuergeheimnis bei der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses : BVerfG v.17.7.1984
Wird ein Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Kontrolle der Bundesregierung eingesetzt, erstreckt sich das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses nach Art.44 Abs.1 GG auch auf das Recht auf Vorlage der Akten / Zu den von 96 StPO erfassten öffentlichen Belangen kann auch das Steuerge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2.027 Steuergeheimnis
342.536 Nationalrat: Ausschüsse 342.721 Datenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2.027 Steuergeheimnis | Dokument Nr. A-390598 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |