Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung : Zur Auslegung des 164 der Abgabenordnung
Gibt nun ein Steuerpflichtiger seine Erklärung ab, so hat er entsprechend Anspruch auf Beachtung seiner Darstellung ohne Rücksicht darauf, welche Festsetzungsart das Finanzamt schliesslich wählt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 21; S 1359-1361)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.713 Abgabenordnung
342.7 Grundgesetz, Bonner 336.07 Finanzverwaltung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.713 Abgabenordnung | Dokument Nr. A-390339 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |