Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung : Zur Auslegung des 164 der Abgabenordnung

Gibt nun ein Steuerpflichtiger seine Erklärung ab, so hat er entsprechend Anspruch auf Beachtung seiner Darstellung ohne Rücksicht darauf, welche Festsetzungsart das Finanzamt schliesslich wählt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 21; S 1359-1361)
VerfasserIn: Bowitz, Hans Hermann
Ort / Verlag / Datum:30.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
342.7 Grundgesetz, Bonner
336.07 Finanzverwaltung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.713 Abgabenordnung Dokument Nr. A-390339 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage