Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung : Zur Auslegung des 164 der Abgabenordnung

Gibt nun ein Steuerpflichtiger seine Erklärung ab, so hat er entsprechend Anspruch auf Beachtung seiner Darstellung ohne Rücksicht darauf, welche Festsetzungsart das Finanzamt schliesslich wählt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 21; S 1359-1361)
VerfasserIn: Bowitz, Hans Hermann
Ort / Verlag / Datum:30.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
342.7 Grundgesetz, Bonner
336.07 Finanzverwaltung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gibt nun ein Steuerpflichtiger seine Erklärung ab, so hat er entsprechend Anspruch auf Beachtung seiner Darstellung ohne Rücksicht darauf, welche Festsetzungsart das Finanzamt schliesslich wählt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog