Wie weit geht der Auslagen-Erstattungsanspruch des Armenanwalts? : Bundesfinanzhof v.8.3.1984
Der Armenanwalt hat keinen Anspruch darauf, die Auslagen für sämtliche Ablichtungen erstattet zu erhalten, wenn er die ihm zur Einsichtnahme übersandten Gerichts-und Verwaltungsakten ungesichtet Blatt für Blatt hat ablichten lassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 21)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 30.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Verfahrenshilfe
347.965 Rechtsanwälte: Honorar 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 347.921 Verfahrenshilfe | Dokument Nr. A-390337 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |