Abfindungsanspruch wegen unterlassenen Interessenausgleichs : BAG Urt. v.29.11.1983
Ein mit dem Betriebsrat vereinbarter, zeitlich unbefristeter Sozialplan, der für alle künftig aus betrieblichen Gründen entlassenen Arbeitnehmer die Zahlung von Abfindungen vorsieht, entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, bei später von ihm geplanten Betriebsänderungen jeweils einen Int...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 29/30; S 1650-1651)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-389337 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |