Art XXIX EGEO und das New-Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Handelt es sich um die Anerkennung oder Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruch im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten des New-Yorker Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, so ist dessen Art V zu beachten, der die Versagungsgründe erschöpfend aufzählt....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 12)
VerfasserIn: Neuteufel, Kurt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
341.241 Abkommen, internationale
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Handelt es sich um die Anerkennung oder Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruch im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten des New-Yorker Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, so ist dessen Art V zu beachten, der die Versagungsgründe erschöpfend aufzählt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog