Art XXIX EGEO und das New-Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Handelt es sich um die Anerkennung oder Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruch im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten des New-Yorker Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, so ist dessen Art V zu beachten, der die Versagungsgründe erschöpfend aufzählt....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
341.241 Abkommen, internationale |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Handelt es sich um die Anerkennung oder Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruch im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten des New-Yorker Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, so ist dessen Art V zu beachten, der die Versagungsgründe erschöpfend aufzählt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |