Art XXIX EGEO und das New-Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Handelt es sich um die Anerkennung oder Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruch im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten des New-Yorker Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, so ist dessen Art V zu beachten, der die Versagungsgründe erschöpfend aufzählt....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
341.241 Abkommen, internationale |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche | Dokument Nr. A-389217 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |