'Die Betriebe als verlängerter Arm der Sozialbürokratie'

Für einen Arbeitnehmer muss ein Betrieb innerhalb eines Jahres 214 Angaben aufgrund von 126 Gesetzen und Verordnungen darlegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1984)
VerfasserIn: Lehmann, Hans J
Ort / Verlag / Datum:01.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.321 Lohnverrechnung
35.07 Verwaltung, öffentliche
338.45:629.1 Fahrzeugbau
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 658.321 Lohnverrechnung Dokument Nr. A-388923 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage