Entscheidung über 'gemeinsamen Betrieb' als Vorfrage einer wirksamen Kündigung : OGH 4 Ob 56/83 v.22.5.1984

Gemäss 34 Abs.2 Satz 1 ArbVG hat das EA auf Antrag festzustellen, ob ein Betrieb im Sinne des Abs.1 dieser Gesetzesstelle vorliegt. Die Entscheidung des EA hat gemäss 34 Abs.2 Satz 2 ArbVG so lange bindende Wirkung, als sich nicht die massgebenden Voraussetzungen wesentlich geändert haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:27.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-388535 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage