Entscheidung über 'gemeinsamen Betrieb' als Vorfrage einer wirksamen Kündigung : OGH 4 Ob 56/83 v.22.5.1984
Gemäss 34 Abs.2 Satz 1 ArbVG hat das EA auf Antrag festzustellen, ob ein Betrieb im Sinne des Abs.1 dieser Gesetzesstelle vorliegt. Die Entscheidung des EA hat gemäss 34 Abs.2 Satz 2 ArbVG so lange bindende Wirkung, als sich nicht die massgebenden Voraussetzungen wesentlich geändert haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung | Dokument Nr. A-388535 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |