Begriff der Frühgeburt : OLG Wien 15 R 118/63 v.18.10.1963

Dargelegt wird, dass auch dann, wenn das Geburtsgewicht 2500 Gramm übersteigt, eine Frühgeburt anzunehmen ist, wenn das Kind wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen oder wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer erweiterten Pflege bedarf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:03.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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