Begriff der Frühgeburt : OLG Wien 15 R 118/63 v.18.10.1963
Dargelegt wird, dass auch dann, wenn das Geburtsgewicht 2500 Gramm übersteigt, eine Frühgeburt anzunehmen ist, wenn das Kind wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen oder wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer erweiterten Pflege bedarf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-388533 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |