Rückwirkender Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz : AG Wien 9 Cr 801/84 v.15.6.1984

Eine Kündigung ist nicht wirksam, wenn die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung schwanger ist, auch wenn sie - ohne ihr Verschulden - von ihrer Schwangerschaft keine Kenntnis hat. Dieselben Richtlinien muss es aber auch für die einvernehmliche Auflösung geben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:07.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Kündigung ist nicht wirksam, wenn die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung schwanger ist, auch wenn sie - ohne ihr Verschulden - von ihrer Schwangerschaft keine Kenntnis hat. Dieselben Richtlinien muss es aber auch für die einvernehmliche Auflösung geben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog