Rückwirkender Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz : AG Wien 9 Cr 801/84 v.15.6.1984
Eine Kündigung ist nicht wirksam, wenn die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung schwanger ist, auch wenn sie - ohne ihr Verschulden - von ihrer Schwangerschaft keine Kenntnis hat. Dieselben Richtlinien muss es aber auch für die einvernehmliche Auflösung geben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-388532 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |