Wechselfälle : Bankgeheimnis international
Alle zivilisierten Länder verpflichten den Arzt, den Beichtvater oder den Anwalt zu strikter Verschwiegenheit. Nicht aber den Bankier: Er muss den Behörden Auskunft geben - von Land zu Land unterschiedlich. Kein Staat möchte schliesslich wegen krimineller Geldgeschäfte ins Gerede geraten.
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Veröffentlicht in: | Capital (1984; Nr 8; S 151-163)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
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Region: | International
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Alle zivilisierten Länder verpflichten den Arzt, den Beichtvater oder den Anwalt zu strikter Verschwiegenheit. Nicht aber den Bankier: Er muss den Behörden Auskunft geben - von Land zu Land unterschiedlich. Kein Staat möchte schliesslich wegen krimineller Geldgeschäfte ins Gerede geraten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |