Wechselfälle : Bankgeheimnis international

Alle zivilisierten Länder verpflichten den Arzt, den Beichtvater oder den Anwalt zu strikter Verschwiegenheit. Nicht aber den Bankier: Er muss den Behörden Auskunft geben - von Land zu Land unterschiedlich. Kein Staat möchte schliesslich wegen krimineller Geldgeschäfte ins Gerede geraten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1984; Nr 8; S 151-163)
Ort / Verlag / Datum:08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
Region:International
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