Der Schutz des Privatlebens und das Grundrecht auf Datenschutz in Österreich

Es sichert dem Individualinteresse im Rahmen allfälliger Interessenabwägungen einen Vorrang zu, den auch der einfache Gesetzgeber zu beachten hat. Es gewährleistet Ansprüche auf bestimmte Leistungen des Staates, deren Befriedigung institutionelle Vorkehrungen des Staates voraussetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (1984; Nr 10; S 281-293)
VerfasserIn: Evers, Hans-Ulrich
Ort / Verlag / Datum:30.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
340.131 Rechtsstaat
Region:Österreich
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