Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit

Der Sinn der Gewaltenteilung liegt in der Sicherung des Einzelnen vor der alles umspannenden Macht des Staates. Die Trennung der Gewalten hat natürlich ebenso die Gesetzgebung und die Verwaltung zu umfassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1984; Nr 7/8)
VerfasserIn: Markel, Ernst
Ort / Verlag / Datum:07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
35.07 Verwaltung, öffentliche
342.33 Gewaltenteilung
340.131 Rechtsstaat
Region:Österreich
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