Was die Kartellrechtsnovelle bringt : Bundeskammer und AK als Briefschreiber

Das geltende Gesetz trage mit seinem Kernbegriff des 'marktbeherrschenden Unternehmens' auch dem Sachverhalt Rechnung, dass nicht nur übermächtige Anbieter, sondern auch Nachfrager den Markt deroutieren können.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1984; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:24.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
301.188 Macht, wirtschaftliche
061.1:331 ÖAKT
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
381.513 Handelsketten
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.733 Kartellrecht Dokument Nr. A-386798 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage