Sonderbehandlung: Wer wo abnorm ist

Im gesamtösterreichischen Schnitt werden von den Gerichten demnach 2,6 Prozent der genannten Straffälligen der Sonderanstaltsbehandlung zugewiesen. Von Gericht zu Gericht ist dieser Anteil aber sehr unterschiedlich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1984)
Ort / Verlag / Datum:13.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-056.34 Geisteskranke
343.81 Strafanstalten
343.8 Strafvollzug
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 3-056.34 Geisteskranke Dokument Nr. A-386689 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage