Untersagung eines von der Gewerkschaft ausgerufenen Streiks im Wege der einstweiligen Verfügung
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Fortführung eines Streiks richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der 935 ff. ZPO. Die verfassungsrechtlich garantierte Arbeitskampffreiheit schliesst einstweilige Anordnungen nicht aus / Ebensowenig kann anerkannt werden, dass die...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 29; S 1525-1527)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
347.9 Prozessverfahren 331.881 Gewerkschaften 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Fortführung eines Streiks richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der 935 ff. ZPO. Die verfassungsrechtlich garantierte Arbeitskampffreiheit schliesst einstweilige Anordnungen nicht aus / Ebensowenig kann anerkannt werden, dass die richterrechtliche Ausprägung des Arbeitskampfrechtes gerichtlichen Anordnungen im Eilverfahren von vornherein Grenzen setze. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |